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   BGH, 16.12.2004 - 3 StR 387/04   

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https://dejure.org/2004,4784
BGH, 16.12.2004 - 3 StR 387/04 (https://dejure.org/2004,4784)
BGH, Entscheidung vom 16.12.2004 - 3 StR 387/04 (https://dejure.org/2004,4784)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 2004 - 3 StR 387/04 (https://dejure.org/2004,4784)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 260 Abs. 3 StPO; § 151 StPO; § 200 Abs. 1 StPO
    Akkusationsprinzip; Verfahrenshindernis der fehlenden Anklage (Begrenzungsfunktion und Informationsfunktion der Anklage; Bezeichnung des Verfahrensgegenstands bei Serienstraftaten); Verfahrenseinstellung

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Verfahrensvoraussetzung einer wirksamen Anklageerhebung und eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses; Ausreichende Konkretisierung von Tatvorwürfen in der Anklageschrift bei Sexualstraftaten; Übereinstimmung der Anklage mit der für die Wirksamkeit entscheidenden Funktion ...

  • Judicialis

    StGB § 173 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 200 Abs. 1
    Individualisierung der Taten bei einer Vielzahl von sexuellen Übergriffen zum Nachteil eines Kindes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 282
  • StV 2005, 113
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.01.1994 - 5 StR 682/93

    Inhalt der Anklageschrift bei nicht näher individualisierbaren Handlungen in

    Auszug aus BGH, 16.12.2004 - 3 StR 387/04
    Zwar kann an die Konkretisierung der Taten durch die Anklage nach der Rechtsprechung (BGHSt 40, 44) dann ein großzügigerer Maßstab angelegt werden, wenn dem Verfahren eine Vielzahl sexueller Übergriffe gegen Kinder in einem lang gestreckten Tatzeitraum zugrunde liegt; indes sind auch die hierfür geltenden Voraussetzungen nicht erfüllt.

    Hierbei muß die Zahl der den Gegenstand des jeweiligen Vorwurfs bildenden Straftaten mitgeteilt werden (vgl. BGHSt 40, 44, 46 f.; 48, 221).

  • BGH, 20.02.2003 - 3 StR 222/02

    Hinweispflicht bei Konkretisierung einer ungenauen Fassung der Anklageschrift nur

    Auszug aus BGH, 16.12.2004 - 3 StR 387/04
    Hierbei muß die Zahl der den Gegenstand des jeweiligen Vorwurfs bildenden Straftaten mitgeteilt werden (vgl. BGHSt 40, 44, 46 f.; 48, 221).
  • BGH, 29.11.1994 - 4 StR 648/94

    Anklageschrift - Anforderungen - Inhalt - Vielzahl sexueller Übergriffe

    Auszug aus BGH, 16.12.2004 - 3 StR 387/04
    Die Verfahrenseinstellung steht einer neuen, den verfahrensrechtlichen Anforderungen entsprechenden Anklage nicht entgegen (BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 13).
  • OLG Saarbrücken, 15.03.2017 - 1 Ws 10/17

    Strafverfahren wegen Besitzes und Verbreitens von kinderpornographischen Bild-

    In diesen Fällen hat er, um Lücken in der Strafverfolgung zu vermeiden, angenommen, dass die Anklageschrift bereits dann ihre Umgrenzungsfunktion erfüllt, wenn sie den Verfahrensgegenstand durch den zeitlichen Rahmen der Tatserie, die Nennung der Höchstzahl der nach dem Anklagevorwurf innerhalb dieses Rahmens begangenen Taten, das Tatopfer und die wesentlichen Grundzüge des Tatgeschehens bezeichnet (vgl. BGHSt 40, 44 ff. - juris Rn. 9; BGH NStZ 2005, 282 f. - juris Rn. 16; NStZ 2014, 49 - juris Rn. 3; Löwe-Rosenberg/Stuckenberg, a. a. O., § 200 Rn. 22; KK-StPO/Schneider, a. a. O., § 200 Rn. 7).
  • OLG München, 30.01.2006 - 5St RR 206/05

    Umgrenzungsfunktion des Anklagesatzes - Feststellung von Einzeltaten -

    In solchen Fällen erfüllt die Anklageschrift bereits dann ihre Umgrenzungsfunktion, wenn sie den Verfahrensgegenstand durch den zeitlichen Rahmen der Tatserie, die Nennung der Höchst- oder Mindestzahl der nach dem Anklagevorwurf innerhalb dieses Rahmens begangenen Taten, das Tatopfer und die wesentlichen Grundzüge des Tatgeschehens bezeichnet (BGHSt 44, 153/155 = NJW 1998, 3788; vgl. auch BGHSt 40, 44/45 ff.; BGH NStZ-RR 2005, 320; NStZ 2005, 282/283).
  • BGH, 05.12.2006 - 3 StR 428/06

    Akkusationsprinzip; Anklageprinzip; Anklageschrift (Konkretisierung der

    Eine weitere Konkretisierung der Taten findet nicht statt; rechtlich vorgeworfen werden sie dem Angeklagten - trotz der im genannten Tatzeitraum in Betracht kommenden Schutzaltersgrenzen (vgl. §§ 174, 176, 182 StGB; siehe dazu BGH NStZ 2005, 282, 283) - lediglich als Missbrauch einer Jugendlichen (§ 182 Abs. 2 Nr. 1 StGB).
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